Am 21.05.2015 verurteilte das Münchner Schwurgericht einen 45-jährigen Mann zu lebenslanger Haft. Er hatte im März 2013 seine 36-jährige Lebensgefährtin getötet, weil sie sich von ihm trennen wollte. Die Leiche wurde erst 14 Monate später nach einem anonymen Hinweis gefunden. Rechtsmediziner stellten drei Kopfverletzungen fest; Todesursache war Ersticken durch Einatmen von Blut. Der Angeklagte schwieg bis zuletzt. Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. #Mord
Am 21.05.2015 verurteilte das Münchner Schwurgericht einen 45-jährigen Mann zu lebenslanger Haft. Er hatte im März 2013 seine 36-jährige Lebensgefährtin getötet, weil sie sich von ihm trennen wollte. Die Leiche wurde erst 14 Monate später nach einem anonymen Hinweis gefunden. Rechtsmediziner stellten drei Kopfverletzungen fest; Todesursache war Ersticken durch Einatmen von Blut. Der Angeklagte schwieg bis zuletzt. Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. #Mord