Starkoch Schuhbeck muss ins Gefängnis
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte am 19.06.2023 das Urteil des Landgerichts München I gegen den 74-jährigen Starkoch Alfons Schuhbeck weitgehend. Schuhbeck war im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen Euro zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil ist im Wesentlichen rechtskräftig. Das Landgericht München I muss jedoch zu Aspekten der Vermögensabschöpfung neu verhandeln. Wann Schuhbeck die Haft antreten muss, ist noch unklar. Die Staatsanwaltschaft München I betont, dass die Neuverhandlung über die Einziehung den Zeitpunkt des Haftantritts nicht verschiebt. Schuhbeck akzeptiert die Entscheidung des BGH.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte am 19.06.2023 das Urteil des Landgerichts München I gegen den 74-jährigen Starkoch Alfons Schuhbeck weitgehend. Schuhbeck war im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen Euro zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil ist im Wesentlichen rechtskräftig. Das Landgericht München I muss jedoch zu Aspekten der Vermögensabschöpfung neu verhandeln. Wann Schuhbeck die Haft antreten muss, ist noch unklar. Die Staatsanwaltschaft München I betont, dass die Neuverhandlung über die Einziehung den Zeitpunkt des Haftantritts nicht verschiebt. Schuhbeck akzeptiert die Entscheidung des BGH.
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