Am 04.08.2015 entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass eine Mutter und ihr Partner, der sogenannte „Guru von Lonnerstadt“, wegen schwerer Misshandlung ihres kranken Sohnes jeweils drei Jahre in Haft müssen. Das Paar war seiner Pflicht nicht nachgekommen, für die notwendige medizinische Behandlung des damals 13-jährigen Mukoviszidose-Patienten zu sorgen. Stattdessen hätten sie ihm „beim Leiden zugeschaut“. Der Junge war drei Jahre lang nicht zum Arzt gegangen, obwohl die Erbkrankheit behandlungsbedürftig ist. Der Partner hatte dem Jungen in Aussicht gestellt, dass seine Erkrankung bis zum 18. Geburtstag geheilt werde, wenn dieser täglich mehrmals mit ihm meditiere. Der Zustand des Jugendlichen verschlechterte sich rapide; er litt unter Atemnot und Kopfschmerzen und war massiv mangelernährt. Der lebensbedrohliche Zustand hätte zum Tode geführt, wäre er länger nicht behandelt worden. Das Urteil aus der vorherigen Instanz, dem Landgericht Nürnberg-Fürth, ist damit rechtskräftig.
Am 04.08.2015 entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass eine Mutter und ihr Partner, der sogenannte „Guru von Lonnerstadt“, wegen schwerer Misshandlung ihres kranken Sohnes jeweils drei Jahre in Haft müssen. Das Paar war seiner Pflicht nicht nachgekommen, für die notwendige medizinische Behandlung des damals 13-jährigen Mukoviszidose-Patienten zu sorgen. Stattdessen hätten sie ihm „beim Leiden zugeschaut“. Der Junge war drei Jahre lang nicht zum Arzt gegangen, obwohl die Erbkrankheit behandlungsbedürftig ist. Der Partner hatte dem Jungen in Aussicht gestellt, dass seine Erkrankung bis zum 18. Geburtstag geheilt werde, wenn dieser täglich mehrmals mit ihm meditiere. Der Zustand des Jugendlichen verschlechterte sich rapide; er litt unter Atemnot und Kopfschmerzen und war massiv mangelernährt. Der lebensbedrohliche Zustand hätte zum Tode geführt, wäre er länger nicht behandelt worden. Das Urteil aus der vorherigen Instanz, dem Landgericht Nürnberg-Fürth, ist damit rechtskräftig.