Am 08.08.2017 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Verurteilung eines 27-jährigen Islamisten aus München zu zweieinhalb Jahren Haft. Der Mann hatte zweimal vergeblich versucht, nach Syrien zu reisen, um sich dort in einem Terrorcamp militärisch ausbilden zu lassen und für einen islamischen Gottesstaat zu kämpfen. Im Oktober 2015 wurde er am Flughafen München festgenommen, nachdem er bereits eingecheckt und die Kontrollen durchlaufen hatte. Das Landgericht München verurteilte ihn im Mai 2016. Der BGH wies die Revision zurück und erklärte die Strafnorm für verfassungsgemäß.
Am 08.08.2017 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Verurteilung eines 27-jährigen Islamisten aus München zu zweieinhalb Jahren Haft. Der Mann hatte zweimal vergeblich versucht, nach Syrien zu reisen, um sich dort in einem Terrorcamp militärisch ausbilden zu lassen und für einen islamischen Gottesstaat zu kämpfen. Im Oktober 2015 wurde er am Flughafen München festgenommen, nachdem er bereits eingecheckt und die Kontrollen durchlaufen hatte. Das Landgericht München verurteilte ihn im Mai 2016. Der BGH wies die Revision zurück und erklärte die Strafnorm für verfassungsgemäß.