Am 11.05.2007 verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten den 47-jährigen Andreas Roy zu einer Geldstrafe von 6000 Euro wegen Hausfriedensbruchs, fahrlässiger Körperverletzung und Nötigung. Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2004 während der Live-Übertragung der ZDF-Sendung „Wetten, dass..?“ im Velodrom. Roy soll Moderator Thomas Gottschalk mit Worten wie „Penner“ und „Schwulenfreund“ attackiert und einen Wachmann geschlagen haben, wobei dieser eine blutende Schürfwunde und eine Prellung unterhalb des Auges erlitt. Das Gericht wertete zu seinen Gunsten, dass er sich für die Störaktion entschuldigt hatte. Roy bestritt die Beschimpfungen und gab an, nur zum Austritt aus der katholischen Kirche aufgefordert zu haben. Den Schlag gegen den Wachmann wollte er nicht bemerkt haben. Der Wachmann als Zeuge bestätigte den Schlag, vermutete jedoch ein Versehen.
Am 11.05.2007 verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten den 47-jährigen Andreas Roy zu einer Geldstrafe von 6000 Euro wegen Hausfriedensbruchs, fahrlässiger Körperverletzung und Nötigung. Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2004 während der Live-Übertragung der ZDF-Sendung „Wetten, dass..?“ im Velodrom. Roy soll Moderator Thomas Gottschalk mit Worten wie „Penner“ und „Schwulenfreund“ attackiert und einen Wachmann geschlagen haben, wobei dieser eine blutende Schürfwunde und eine Prellung unterhalb des Auges erlitt. Das Gericht wertete zu seinen Gunsten, dass er sich für die Störaktion entschuldigt hatte. Roy bestritt die Beschimpfungen und gab an, nur zum Austritt aus der katholischen Kirche aufgefordert zu haben. Den Schlag gegen den Wachmann wollte er nicht bemerkt haben. Der Wachmann als Zeuge bestätigte den Schlag, vermutete jedoch ein Versehen.