Am 26.03.2013 verurteilte das Landgericht Berlin den früheren Oberst des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) Wolfgang Schmidt zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. Der Vorwurf lautet Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom September 2012. Schmidt hatte auf der Internetseite des sogenannten MfS-Insiderkomitees den 1952 in der DDR hingerichteten Johannes Burianek einen „Banditen“ und „Angehörigen einer terroristischen Vereinigung“ genannt. Burianek war 2005 wegen gravierender Missachtung elementarer materieller Vorschriften des damaligen Verfahrens rehabilitiert worden.
Am 26.03.2013 verurteilte das Landgericht Berlin den früheren Oberst des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) Wolfgang Schmidt zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. Der Vorwurf lautet Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom September 2012. Schmidt hatte auf der Internetseite des sogenannten MfS-Insiderkomitees den 1952 in der DDR hingerichteten Johannes Burianek einen „Banditen“ und „Angehörigen einer terroristischen Vereinigung“ genannt. Burianek war 2005 wegen gravierender Missachtung elementarer materieller Vorschriften des damaligen Verfahrens rehabilitiert worden.