Am 29.01.2018 kam es in der Nähe des Berliner Alexanderplatzes zu einem tödlichen Verkehrsunfall, bei dem eine 21-jährige Frau starb. Ein Polizeihauptkommissar war mit Blaulicht und Martinshorn sowie überhöhter Geschwindigkeit auf dem Weg zu einem Einsatz, als er mit seinem Funkstreifenwagen in das Auto der jungen Frau krachte, die gerade einparken wollte. Laut Staatsanwaltschaft war der Polizist nach einer Tunnelausfahrt mit 130 km/h unterwegs; bei der Kollision wurde noch eine Geschwindigkeit von 93 km/h festgestellt. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte den Beamten am 15.12.2020 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von 14 Monaten auf Bewährung. Der Vorwurf der Trunkenheit am Steuer war nicht Gegenstand des Verfahrens, da die beschlagnahmte Patientenakte des Polizisten nicht als Beweismittel verwendet werden durfte. Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos entgegen; sein Verteidiger hatte Freispruch beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 29.01.2018 kam es in der Nähe des Berliner Alexanderplatzes zu einem tödlichen Verkehrsunfall, bei dem eine 21-jährige Frau starb. Ein Polizeihauptkommissar war mit Blaulicht und Martinshorn sowie überhöhter Geschwindigkeit auf dem Weg zu einem Einsatz, als er mit seinem Funkstreifenwagen in das Auto der jungen Frau krachte, die gerade einparken wollte. Laut Staatsanwaltschaft war der Polizist nach einer Tunnelausfahrt mit 130 km/h unterwegs; bei der Kollision wurde noch eine Geschwindigkeit von 93 km/h festgestellt. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte den Beamten am 15.12.2020 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von 14 Monaten auf Bewährung. Der Vorwurf der Trunkenheit am Steuer war nicht Gegenstand des Verfahrens, da die beschlagnahmte Patientenakte des Polizisten nicht als Beweismittel verwendet werden durfte. Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos entgegen; sein Verteidiger hatte Freispruch beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.