Urteil im Fall Sürücü aufgehoben
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am 28.08.2007 die Freisprüche für Mutlu und Alpaslan Sürücü auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Berliner Landgerichts zurück. Die beiden Brüder waren im April 2006 vom Landgericht Berlin freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine unzureichende Beweisaufnahme und lückenhafte Urteilsabwägung bemängelt. Die Verurteilung des jüngsten Bruders Ayhan Sürücü wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten ist nicht betroffen. Hatun Sürücü war im Februar 2005 in Berlin-Tempelhof wegen ihres westlichen Lebensstils erschossen worden. Die Brüder halten sich Medienberichten zufolge derzeit in der Türkei auf.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am 28.08.2007 die Freisprüche für Mutlu und Alpaslan Sürücü auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Berliner Landgerichts zurück. Die beiden Brüder waren im April 2006 vom Landgericht Berlin freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine unzureichende Beweisaufnahme und lückenhafte Urteilsabwägung bemängelt. Die Verurteilung des jüngsten Bruders Ayhan Sürücü wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten ist nicht betroffen. Hatun Sürücü war im Februar 2005 in Berlin-Tempelhof wegen ihres westlichen Lebensstils erschossen worden. Die Brüder halten sich Medienberichten zufolge derzeit in der Türkei auf.
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