Am 04.06.2026 verurteilte das Landgericht Berlin einen 45-jährigen Erzieher zu drei Jahren und vier Monaten Haft wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und schwerer Misshandlung in zwei Fällen. Die Taten ereigneten sich von Februar 2010 bis August 2019 in Spandau und Oranienburg. Der Mann quälte vier Geschwister in einer Wohngruppe mit körperlicher und psychischer Gewalt, darunter Polizeigriffe, Haareziehen, nächtliches Wecken und heiße Dusche, die zu Verbrühungen führten. Die Kinder waren anfangs zwei bis acht Jahre alt. Das Gericht stellte eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung fest und erklärte vier Monate der Strafe als vollstreckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 04.06.2026 verurteilte das Landgericht Berlin einen 45-jährigen Erzieher zu drei Jahren und vier Monaten Haft wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und schwerer Misshandlung in zwei Fällen. Die Taten ereigneten sich von Februar 2010 bis August 2019 in Spandau und Oranienburg. Der Mann quälte vier Geschwister in einer Wohngruppe mit körperlicher und psychischer Gewalt, darunter Polizeigriffe, Haareziehen, nächtliches Wecken und heiße Dusche, die zu Verbrühungen führten. Die Kinder waren anfangs zwei bis acht Jahre alt. Das Gericht stellte eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung fest und erklärte vier Monate der Strafe als vollstreckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.