Am 02.11.2016 wurde ein 27-jähriger Terrorverdächtiger in Berlin-Schöneberg festgenommen. Der Bundesgerichtshof lehnte den von der Bundesanwaltschaft beantragten Haftbefehl wegen des Verdachts der IS-Mitgliedschaft ab. Der Mann kam jedoch aufgrund eines Haftbefehls wegen Urkundenfälschung in Untersuchungshaft. Er soll einen gefälschten Pass genutzt haben. Aufgrund von Suizidgefahr wird er in einem besonders gesicherten Haftraum überwacht. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, Kontakt zu einem IS-Mitglied in Syrien gehabt und die Erlaubnis für einen zeitnahen Anschlag in Deutschland erhalten zu haben. Der Verteidiger bestreitet die Vorwürfe.
Am 02.11.2016 wurde ein 27-jähriger Terrorverdächtiger in Berlin-Schöneberg festgenommen. Der Bundesgerichtshof lehnte den von der Bundesanwaltschaft beantragten Haftbefehl wegen des Verdachts der IS-Mitgliedschaft ab. Der Mann kam jedoch aufgrund eines Haftbefehls wegen Urkundenfälschung in Untersuchungshaft. Er soll einen gefälschten Pass genutzt haben. Aufgrund von Suizidgefahr wird er in einem besonders gesicherten Haftraum überwacht. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, Kontakt zu einem IS-Mitglied in Syrien gehabt und die Erlaubnis für einen zeitnahen Anschlag in Deutschland erhalten zu haben. Der Verteidiger bestreitet die Vorwürfe.