Am 13.05.2026 gegen 14:30 Uhr erhielt ein 20-jähriger Mann in der Groß-Ziethener Chaussee in Rudow die Kündigung von seiner Arbeitgeberin. Kurz darauf bedrohte er die Frau und entwendete einen Kanister Flüssigseife. Mit dem Kanister betrat er ein nahegelegenes Café, verteilte die Seife und baute sich aggressiv vor einer Kundin auf. Vor dem Lokal warf er den Kanister in Richtung eines vorbeifahrenden Autos, verfehlte es jedoch. Anschließend betrat er unbefugt ein umfriedetes Gartengrundstück am Hennensteig. Eintreffende Polizeikräfte stellten den Mann. Bei der Festnahme trat der 20-Jährige einem Beamten gegen das Bein, der Prellungen und Hämatome erlitt und seinen Dienst beenden musste. Da sich der Tatverdächtige massiv widersetzte, konnte er nur mit Unterstützung weiterer Einsatzkräfte überwältigt werden. Aufgrund seiner Ankündigung, nach einer möglichen Entlassung weitere Straftaten zu begehen, wurde er einem Richter vorgeführt, der Unterbindungsgewahrsam bis in die frühen Morgenstunden des 14.05.2026 anordnete. Der Mann muss sich wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Diebstahls, Bedrohung, Hausfriedensbruchs und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten. Die Ermittlungen dauern.
Am 13.05.2026 gegen 14:30 Uhr erhielt ein 20-jähriger Mann in der Groß-Ziethener Chaussee in Rudow die Kündigung von seiner Arbeitgeberin. Kurz darauf bedrohte er die Frau und entwendete einen Kanister Flüssigseife. Mit dem Kanister betrat er ein nahegelegenes Café, verteilte die Seife und baute sich aggressiv vor einer Kundin auf. Vor dem Lokal warf er den Kanister in Richtung eines vorbeifahrenden Autos, verfehlte es jedoch. Anschließend betrat er unbefugt ein umfriedetes Gartengrundstück am Hennensteig. Eintreffende Polizeikräfte stellten den Mann. Bei der Festnahme trat der 20-Jährige einem Beamten gegen das Bein, der Prellungen und Hämatome erlitt und seinen Dienst beenden musste. Da sich der Tatverdächtige massiv widersetzte, konnte er nur mit Unterstützung weiterer Einsatzkräfte überwältigt werden. Aufgrund seiner Ankündigung, nach einer möglichen Entlassung weitere Straftaten zu begehen, wurde er einem Richter vorgeführt, der Unterbindungsgewahrsam bis in die frühen Morgenstunden des 14.05.2026 anordnete. Der Mann muss sich wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Diebstahls, Bedrohung, Hausfriedensbruchs und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten. Die Ermittlungen dauern.