Mordfall Julius P. – Verfahren verschleppt
Am 2. Oktober 2005 wurde im Wald nahe Zerpenschleuse (Landkreis Barnim) die Leiche des 19-jährigen Julius P. in einem blauen Müllsack gefunden. Die Obduktion ergab ein Tötungsdelikt. Bereits am 13. Oktober 2005 wurde der 40-jährige Klaus K. festgenommen, der in einer Berliner Szene-Bar arbeitete und Julius P. kannte. In seiner Wohnung in Prenzlauer Berg fanden Leichensuchhunde die Fährte des Toten, zudem wurden Handschellen und Ketten sichergestellt. Klaus K. gab an, Julius P. habe am 25. September 2005 bei ihm Drogen tauschen wollen; nach gemeinsamen Konsum sei er aufgewacht und habe den leblosen Körper entdeckt. Er habe die Leiche in Plastiksäcke verpackt und mit einem Transporter in den Wald gebracht. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) erhob am 30. Juni 2006 Anklage wegen Mordes, da Klaus K. dem Opfer K.-o.-Tropfen verabreicht und es sexuell missbraucht haben soll. Das Landgericht Frankfurt (O.) lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens jedoch ab und stufte die Tat als Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwalt legten Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht muss nun über die Zulassung der Mordanklage entscheiden. #Mord
Am 2. Oktober 2005 wurde im Wald nahe Zerpenschleuse (Landkreis Barnim) die Leiche des 19-jährigen Julius P. in einem blauen Müllsack gefunden. Die Obduktion ergab ein Tötungsdelikt. Bereits am 13. Oktober 2005 wurde der 40-jährige Klaus K. festgenommen, der in einer Berliner Szene-Bar arbeitete und Julius P. kannte. In seiner Wohnung in Prenzlauer Berg fanden Leichensuchhunde die Fährte des Toten, zudem wurden Handschellen und Ketten sichergestellt. Klaus K. gab an, Julius P. habe am 25. September 2005 bei ihm Drogen tauschen wollen; nach gemeinsamen Konsum sei er aufgewacht und habe den leblosen Körper entdeckt. Er habe die Leiche in Plastiksäcke verpackt und mit einem Transporter in den Wald gebracht. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) erhob am 30. Juni 2006 Anklage wegen Mordes, da Klaus K. dem Opfer K.-o.-Tropfen verabreicht und es sexuell missbraucht haben soll. Das Landgericht Frankfurt (O.) lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens jedoch ab und stufte die Tat als Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwalt legten Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht muss nun über die Zulassung der Mordanklage entscheiden. #Mord
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