Der mutmaßliche Drahtzieher der Entführung des 20-jährigen Russen Vadim F. wurde von der 4. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts wegen erpresserischen Menschenraubs zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Siarhei S. hatte die Tat während der Ermittlungen und im Prozess geleugnet, das Gericht sah jedoch eine erdrückende Beweislage. Der Gymnasiast Vadim F. war in der Nacht zum 18. August 2006 in der Tiefgarage seiner Neuköllner Wohnung mit vorgehaltener Waffe überwältigt, in einen Wagen gezwungen, 13 Tage lang festgehalten und erst nach Zahlung eines Lösegeldes freigelassen worden. Die Geiselnehmer hatten eine Million Euro gefordert, die Mutter konnte jedoch nur 670.000 Euro auftreiben. Siarhei S. war mit internationalem Haftbefehl gesucht, im spanischen Gironda aufgespürt und im Juni 2007 nach Deutschland ausgeliefert worden. DNA-Spuren im Auto und an der Kleidung des Opfers sowie die Wiedererkennung durch das Opfer überführten ihn. Das Gericht wertete die ordentliche Verpflegung des Opfers als strafmildernd, die psychischen und wirtschaftlichen Folgen für die Familie als strafverschärfend. In einem gesonderten Prozess wurde ein 41-jähriger Russe wegen Beihilfe zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt, ein 25-Jähriger zu einem Jahr Gefängnis. Ein weiterer Prozess gegen einen 40-jährigen Komplizen läuft seit März 2008.
Der mutmaßliche Drahtzieher der Entführung des 20-jährigen Russen Vadim F. wurde von der 4. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts wegen erpresserischen Menschenraubs zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Siarhei S. hatte die Tat während der Ermittlungen und im Prozess geleugnet, das Gericht sah jedoch eine erdrückende Beweislage. Der Gymnasiast Vadim F. war in der Nacht zum 18. August 2006 in der Tiefgarage seiner Neuköllner Wohnung mit vorgehaltener Waffe überwältigt, in einen Wagen gezwungen, 13 Tage lang festgehalten und erst nach Zahlung eines Lösegeldes freigelassen worden. Die Geiselnehmer hatten eine Million Euro gefordert, die Mutter konnte jedoch nur 670.000 Euro auftreiben. Siarhei S. war mit internationalem Haftbefehl gesucht, im spanischen Gironda aufgespürt und im Juni 2007 nach Deutschland ausgeliefert worden. DNA-Spuren im Auto und an der Kleidung des Opfers sowie die Wiedererkennung durch das Opfer überführten ihn. Das Gericht wertete die ordentliche Verpflegung des Opfers als strafmildernd, die psychischen und wirtschaftlichen Folgen für die Familie als strafverschärfend. In einem gesonderten Prozess wurde ein 41-jähriger Russe wegen Beihilfe zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt, ein 25-Jähriger zu einem Jahr Gefängnis. Ein weiterer Prozess gegen einen 40-jährigen Komplizen läuft seit März 2008.