Am 11.04.2018 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten einen 27-jährigen Mann zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Er hatte im Mai 2015 auf dem U-Bahnhof Schlesisches Tor in Berlin-Kreuzberg einen 26-jährigen italienischen Touristen getreten, als dieser bereits am Boden lag. Ein gleichaltriger Mitangeklagter erhielt zehn Monate Haft auf Bewährung, weil er dem Italiener einen Faustschlag ins Gesicht versetzt hatte. Die beiden deutschen Angeklagten hatten die Tat zugegeben und bedauert. Sie waren nach einem Barbesuch auf dem Heimweg und hatten zuvor Alkohol und Drogen konsumiert. Das Gericht ging von verminderter Schuldfähigkeit aus. Der Geschädigte musste zwei Wochen im Krankenhaus behandelt werden und leidet bis heute unter den Folgen. Die Verteidiger kündigten Rechtsmittel.
Am 11.04.2018 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten einen 27-jährigen Mann zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Er hatte im Mai 2015 auf dem U-Bahnhof Schlesisches Tor in Berlin-Kreuzberg einen 26-jährigen italienischen Touristen getreten, als dieser bereits am Boden lag. Ein gleichaltriger Mitangeklagter erhielt zehn Monate Haft auf Bewährung, weil er dem Italiener einen Faustschlag ins Gesicht versetzt hatte. Die beiden deutschen Angeklagten hatten die Tat zugegeben und bedauert. Sie waren nach einem Barbesuch auf dem Heimweg und hatten zuvor Alkohol und Drogen konsumiert. Das Gericht ging von verminderter Schuldfähigkeit aus. Der Geschädigte musste zwei Wochen im Krankenhaus behandelt werden und leidet bis heute unter den Folgen. Die Verteidiger kündigten Rechtsmittel.