Schönheitschirurg muss Haftstrafe antreten
Am 25.03.2014 teilte der Bundesgerichtshof mit, dass das Urteil gegen den Berliner Schönheitschirurgen Rudi S. rechtskräftig ist. Er wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die 49-jährige Patientin starb im März 2006 nach einer Bauchstraffung in seiner Charlottenburger Tagesklinik. Der Chirurg hatte bei der Operation keinen Anästhesisten hinzugezogen und die Frau nach einem Herzstillstand erst Stunden später ins Krankenhaus gebracht, wobei er die Ärzte ungenügend informierte. Der BGH verwarf die Revision des Arztes als unbegründet.
Am 25.03.2014 teilte der Bundesgerichtshof mit, dass das Urteil gegen den Berliner Schönheitschirurgen Rudi S. rechtskräftig ist. Er wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die 49-jährige Patientin starb im März 2006 nach einer Bauchstraffung in seiner Charlottenburger Tagesklinik. Der Chirurg hatte bei der Operation keinen Anästhesisten hinzugezogen und die Frau nach einem Herzstillstand erst Stunden später ins Krankenhaus gebracht, wobei er die Ärzte ungenügend informierte. Der BGH verwarf die Revision des Arztes als unbegründet.
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