Am 12.11.2025 stieß die Polizei bei der Kontrolle einer Münchner Arbeiterunterkunft auf menschenunwürdige Bedingungen. Die Angestellten waren laut Staatsanwaltschaft in Kellerräumen auf engstem Raum ohne fließendes Wasser und funktionierende Toiletten untergebracht. Teilweise sollen sie für ihre Unterbringung erheblich überhöhte Mieten gezahlt haben und nicht zur Sozialversicherung angemeldet gewesen sein. Darüber hinaus wurden die Betreffenden den Ermittlern zufolge weit unter Mindestlohn bezahlt und arbeiteten weit länger als gesetzlich erlaubt. Die Ermittlungen dauern an.
Am 12.11.2025 stieß die Polizei bei der Kontrolle einer Münchner Arbeiterunterkunft auf menschenunwürdige Bedingungen. Die Angestellten waren laut Staatsanwaltschaft in Kellerräumen auf engstem Raum ohne fließendes Wasser und funktionierende Toiletten untergebracht. Teilweise sollen sie für ihre Unterbringung erheblich überhöhte Mieten gezahlt haben und nicht zur Sozialversicherung angemeldet gewesen sein. Darüber hinaus wurden die Betreffenden den Ermittlern zufolge weit unter Mindestlohn bezahlt und arbeiteten weit länger als gesetzlich erlaubt. Die Ermittlungen dauern an.