Am 22.04.2024 gegen 20 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am ehemaligen Grenzübergang Schirnding ein Auto mit ukrainischer Zulassung. Die 44-jährige ukrainische Fahrerin und ihre Beifahrerin hatten gültige Dokumente. Anders war es bei der Mitreisenden auf der Rückbank. Die 43-jährige Vietnamesin gab an, in Deutschland arbeiten und später nach Vietnam zurückkehren zu wollen. Die Fahrerin hatte die Frau über eine Mitfahr-App mitgenommen und sollte sie in Frankfurt absetzen. Die Vietnamesin wurde zurückgewiesen und muss sich wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten. Sie hatte der Ukrainerin versichert, ausreichende Dokumente zu besitzen, wie die 44-Jährige mit Chatverläufen nachweisen konnte. Die 44-Jährige gilt als Fahrerin des Autos als rechtlich verantwortlich. Gegen sie wird wegen Einschleusens von Ausländern ermittelt.
Am 22.04.2024 gegen 20 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am ehemaligen Grenzübergang Schirnding ein Auto mit ukrainischer Zulassung. Die 44-jährige ukrainische Fahrerin und ihre Beifahrerin hatten gültige Dokumente. Anders war es bei der Mitreisenden auf der Rückbank. Die 43-jährige Vietnamesin gab an, in Deutschland arbeiten und später nach Vietnam zurückkehren zu wollen. Die Fahrerin hatte die Frau über eine Mitfahr-App mitgenommen und sollte sie in Frankfurt absetzen. Die Vietnamesin wurde zurückgewiesen und muss sich wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten. Sie hatte der Ukrainerin versichert, ausreichende Dokumente zu besitzen, wie die 44-Jährige mit Chatverläufen nachweisen konnte. Die 44-Jährige gilt als Fahrerin des Autos als rechtlich verantwortlich. Gegen sie wird wegen Einschleusens von Ausländern ermittelt.