Schweinfurter Zoll stoppt Welpenschmuggel auf der A3
Am 13.09.2025 entdeckte eine Kontrolleinheit des Schweinfurter Zolls auf dem Autobahn-Parkplatz Sandgraben Nord an der A3 bei der Kontrolle eines Kleintransporters mit rumänischer Zulassung mehrere, mutmaßlich eingeschmuggelte Hundewelpen. Die fünf Welpen befanden sich versteckt unter Decken auf der Ladefläche des Kleintransporters in einer beengten Transportbox mit geringem Futter- und Wasserangebot. Das Fahrzeug wurde von einem Ehepaar rumänischer Herkunft geführt, welches angab, in Frankreich zu leben und von einem Urlaub in Rumänien zurückzukehren. Die erforderlichen veterinärrechtlichen Unterlagen und Bescheinigungen, wie z.B. gültige Impfausweise, konnten nicht vorgelegt werden. Die Welpen wurden sichergestellt und dem zuständigen Veterinäramt zur medizinischen Versorgung und artgerechten Unterbringung übergeben. Gegen das Ehepaar wurde eine Sicherheitsleistung von 1.500 Euro festgesetzt und es muss sich auf strafrechtliche Konsequenzen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz einstellen. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Am 13.09.2025 entdeckte eine Kontrolleinheit des Schweinfurter Zolls auf dem Autobahn-Parkplatz Sandgraben Nord an der A3 bei der Kontrolle eines Kleintransporters mit rumänischer Zulassung mehrere, mutmaßlich eingeschmuggelte Hundewelpen. Die fünf Welpen befanden sich versteckt unter Decken auf der Ladefläche des Kleintransporters in einer beengten Transportbox mit geringem Futter- und Wasserangebot. Das Fahrzeug wurde von einem Ehepaar rumänischer Herkunft geführt, welches angab, in Frankreich zu leben und von einem Urlaub in Rumänien zurückzukehren. Die erforderlichen veterinärrechtlichen Unterlagen und Bescheinigungen, wie z.B. gültige Impfausweise, konnten nicht vorgelegt werden. Die Welpen wurden sichergestellt und dem zuständigen Veterinäramt zur medizinischen Versorgung und artgerechten Unterbringung übergeben. Gegen das Ehepaar wurde eine Sicherheitsleistung von 1.500 Euro festgesetzt und es muss sich auf strafrechtliche Konsequenzen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz einstellen. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
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