Am 14.08.2025 ertranken zwei Schwestern (6 und 7 Jahre) in einem See in Unterfranken. Die Eltern (33 und 39 Jahre alt) müssen sich ab Freitag, 22.05.2026, vor dem Amtsgericht Schweinfurt wegen fahrlässiger Tötung durch Verletzung der Aufsichtspflicht verantworten. Die Kinder waren mindestens zehn Minuten unter Wasser, die Eltern sollen sie mindestens 15 Minuten unbeaufsichtigt gelassen haben, obwohl die Mädchen nicht schwimmen konnten. Badegäste entdeckten die Kinder leblos und reanimierten sie; die Siebenjährige starb einen Tag später, die Sechsjährige einen weiteren Tag später.
Am 14.08.2025 ertranken zwei Schwestern (6 und 7 Jahre) in einem See in Unterfranken. Die Eltern (33 und 39 Jahre alt) müssen sich ab Freitag, 22.05.2026, vor dem Amtsgericht Schweinfurt wegen fahrlässiger Tötung durch Verletzung der Aufsichtspflicht verantworten. Die Kinder waren mindestens zehn Minuten unter Wasser, die Eltern sollen sie mindestens 15 Minuten unbeaufsichtigt gelassen haben, obwohl die Mädchen nicht schwimmen konnten. Badegäste entdeckten die Kinder leblos und reanimierten sie; die Siebenjährige starb einen Tag später, die Sechsjährige einen weiteren Tag später.