Geldstrafe für Restaurantbesitzer wegen Beihilfe
Am 27.08.2025 verurteilte das Amtsgericht Aschaffenburg den Inhaber eines Restaurants im Raum Aschaffenburg wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt hatten ergeben, dass der 32-Jährige über drei Jahre hinweg georgische Arbeitnehmerinnen ohne gültigen Aufenthaltstitel beschäftigte. Die Frauen waren mit gefälschten slowakischen Pässen eingereist. Durch die Beschäftigung begünstigte der Gastronom den illegalen Aufenthalt der drei Frauen.
Am 27.08.2025 verurteilte das Amtsgericht Aschaffenburg den Inhaber eines Restaurants im Raum Aschaffenburg wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt hatten ergeben, dass der 32-Jährige über drei Jahre hinweg georgische Arbeitnehmerinnen ohne gültigen Aufenthaltstitel beschäftigte. Die Frauen waren mit gefälschten slowakischen Pässen eingereist. Durch die Beschäftigung begünstigte der Gastronom den illegalen Aufenthalt der drei Frauen.
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