56-Jähriger gesteht Missbrauch von Heimkindern
Am 15.04.2026 gestand ein 56-jähriger Mann im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Schweinfurt den schweren sexuellen Missbrauch von zwei Jungen. Der Angeklagte sagte, er könne sich nicht konkret an die Taten erinnern, aber er werde den Schilderungen der Opfer nicht entgegentreten und äußerte Reue mit den Worten "Es tut mir unheimlich leid". Die Übergriffe fanden Ende der 1990er Jahre statt, als der Mann als Hausmeister in einem Heim im Landkreis Schweinfurt tätig war, und ereigneten sich in einem Wohnwagen auf dem Heimgelände sowie auf einer Almhütte in Österreich. Die Opfer waren zwischen etwa 1998 und 2000 zwischen 11 und 15 Jahre alt. Ursprünglich waren zwei Männer angeklagt, darunter der 56-Jährige und ein 1981 geborener Erzieher, der im selben Kinderdorf am Rand des Steigerwalds gearbeitet hatte. Im Januar 2025 hatte das Gericht in Schweinfurt den 56-Jährigen zu drei Jahren Haft und den anderen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Ältere legte Berufung ein, während die Staatsanwaltschaft ihre Berufung gegen den anderen Angeklagten später zurücknahm. Im Verfahren plädierte die Verteidigung auf Freispruch, während Staatsanwaltschaft und Nebenklage Haftstrafen für beide forderten. #Sexualdelikt
Am 15.04.2026 gestand ein 56-jähriger Mann im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Schweinfurt den schweren sexuellen Missbrauch von zwei Jungen. Der Angeklagte sagte, er könne sich nicht konkret an die Taten erinnern, aber er werde den Schilderungen der Opfer nicht entgegentreten und äußerte Reue mit den Worten "Es tut mir unheimlich leid". Die Übergriffe fanden Ende der 1990er Jahre statt, als der Mann als Hausmeister in einem Heim im Landkreis Schweinfurt tätig war, und ereigneten sich in einem Wohnwagen auf dem Heimgelände sowie auf einer Almhütte in Österreich. Die Opfer waren zwischen etwa 1998 und 2000 zwischen 11 und 15 Jahre alt. Ursprünglich waren zwei Männer angeklagt, darunter der 56-Jährige und ein 1981 geborener Erzieher, der im selben Kinderdorf am Rand des Steigerwalds gearbeitet hatte. Im Januar 2025 hatte das Gericht in Schweinfurt den 56-Jährigen zu drei Jahren Haft und den anderen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Ältere legte Berufung ein, während die Staatsanwaltschaft ihre Berufung gegen den anderen Angeklagten später zurücknahm. Im Verfahren plädierte die Verteidigung auf Freispruch, während Staatsanwaltschaft und Nebenklage Haftstrafen für beide forderten. #Sexualdelikt
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