Am 25.02.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Rosenheim eine großangelegte risikoorientierte Sonderprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durch. Die Prüfungen fanden in den Landkreisen Miesbach, Bad Reichenhall, Traunstein, Altötting, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Weilheim-Schongau und Starnberg statt. Insgesamt beteiligten sich an den Maßnahmen 67 Zöllnerinnen und Zöllner der drei Standorte Rosenheim, Traunstein und Weilheim. In einem Friseurbetrieb im Landkreis Starnberg leitete das Hauptzollamt Rosenheim noch vor Ort ein Bußgeldverfahren gegen den Arbeitgeber ein, da die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers nach dem Mindestlohngesetz nicht eingehalten wurden. In 24 Sachverhalten ergaben sich Anhaltspunkte, die weitere Prüfungen unter anderem im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes und der möglichen unerlaubten Ausländerbeschäftigung nach sich ziehen.
Am 25.02.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Rosenheim eine großangelegte risikoorientierte Sonderprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durch. Die Prüfungen fanden in den Landkreisen Miesbach, Bad Reichenhall, Traunstein, Altötting, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Weilheim-Schongau und Starnberg statt. Insgesamt beteiligten sich an den Maßnahmen 67 Zöllnerinnen und Zöllner der drei Standorte Rosenheim, Traunstein und Weilheim. In einem Friseurbetrieb im Landkreis Starnberg leitete das Hauptzollamt Rosenheim noch vor Ort ein Bußgeldverfahren gegen den Arbeitgeber ein, da die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers nach dem Mindestlohngesetz nicht eingehalten wurden. In 24 Sachverhalten ergaben sich Anhaltspunkte, die weitere Prüfungen unter anderem im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes und der möglichen unerlaubten Ausländerbeschäftigung nach sich ziehen.