Zoll prüft Gastronomie auf Schwarzarbeit
Am 20.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel war die Überprüfung des Mindestlohns, der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, des Bezugs von Sozialleistungen und der Beschäftigung. Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Rosenheim waren 67 Beschäftigte der FKS-Standorte Rosenheim, Traunstein und Weilheim im Einsatz; geprüft wurden Bars, Eiscafés, Restaurants, Brauereien, Hotels und Gaststätten. 95 Personen wurden zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. In den Landkreisen Altötting und Rosenheim sowie in Garmisch wurden Hinweise auf Schwarzarbeit in Gaststätten festgestellt. Die FKS Traunstein leitete ein Strafverfahren gegen einen Gaststätteninhaber im Landkreis Altötting wegen möglicher Schwarzlohnzahlungen ein. In Rosenheim wurde in einer Gaststätte ein unerlaubt aufhältiger und arbeitender Georgier festgestellt. Die FKS Weilheim leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Inhaber eines asiatischen Lokals in Garmisch wegen Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis ein. In diesem Lokal wurden vier ausländerrechtliche Verstöße festgestellt: ein Beschäftigter arbeitete trotz noch laufenden Asylverfahrens, drei weitere verfügten über ungültige portugiesische Aufenthaltstitel für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland. Die Grenzpolizei Murnau übernahm die weiteren Ermittlungen zu den ausländerrechtlichen Delikten. Es folgen umfangreiche Nachprüfungen durch Abgleich der erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie Prüfung weiterer Geschäftsunterlagen. Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche zu den größten und beschäftigungsstärksten zählt und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt (Mindestlohn seit 01.01.2025: 12,82 Euro/Stunde).
Am 20.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel war die Überprüfung des Mindestlohns, der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, des Bezugs von Sozialleistungen und der Beschäftigung. Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Rosenheim waren 67 Beschäftigte der FKS-Standorte Rosenheim, Traunstein und Weilheim im Einsatz; geprüft wurden Bars, Eiscafés, Restaurants, Brauereien, Hotels und Gaststätten. 95 Personen wurden zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. In den Landkreisen Altötting und Rosenheim sowie in Garmisch wurden Hinweise auf Schwarzarbeit in Gaststätten festgestellt. Die FKS Traunstein leitete ein Strafverfahren gegen einen Gaststätteninhaber im Landkreis Altötting wegen möglicher Schwarzlohnzahlungen ein. In Rosenheim wurde in einer Gaststätte ein unerlaubt aufhältiger und arbeitender Georgier festgestellt. Die FKS Weilheim leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Inhaber eines asiatischen Lokals in Garmisch wegen Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis ein. In diesem Lokal wurden vier ausländerrechtliche Verstöße festgestellt: ein Beschäftigter arbeitete trotz noch laufenden Asylverfahrens, drei weitere verfügten über ungültige portugiesische Aufenthaltstitel für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland. Die Grenzpolizei Murnau übernahm die weiteren Ermittlungen zu den ausländerrechtlichen Delikten. Es folgen umfangreiche Nachprüfungen durch Abgleich der erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie Prüfung weiterer Geschäftsunterlagen. Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche zu den größten und beschäftigungsstärksten zählt und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt (Mindestlohn seit 01.01.2025: 12,82 Euro/Stunde).
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