Am 20.01.2026 gab das Hauptzollamt Rosenheim bekannt, dass das Landgericht München I im Dezember 2025 vier Haupttäter eines Schwarzarbeiter-Rings im oberbayerischen Raum wegen organisierter Schwarzarbeit zu langen Freiheitsstrafen und hohen Geldstrafen verurteilte. Die gemeinsame Ermittlungsgruppe der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Rosenheim und der Steuerfahndungsstelle München deckte einen Schaden von rund neun Millionen Euro für Sozialkassen und Steuerbehörden auf. Der Hauptverantwortliche, ein 67-jähriger bosnisch-herzegowinischer Bauunternehmer, gründete über neun Jahre fünf Baufirmen, in denen er Löhne nur zur Hälfte offiziell abrechnete und den Rest bar auszahlte. Zur Verschleierung ließ er Firmen pleitegehen und kaufte gefälschte Rechnungen. Das Landgericht München I verurteilte den Haupttäter zu fünf Jahren Haft. Zwei Strohmänner erhielten ebenfalls Freiheitsstrafen: ein 75-jähriger Kroate zu einem Jahr und zehn Monaten sowie 300 Tagessätzen von je 15 Euro, und ein 29-jähriger Bosnier zu zwei Jahren und 660 Tagessätzen von je 60 Euro. Diese Urteile sind rechtskräftig. Der Betreiber der Berliner Scheinrechnungsgesellschaft wurde zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 20.01.2026 gab das Hauptzollamt Rosenheim bekannt, dass das Landgericht München I im Dezember 2025 vier Haupttäter eines Schwarzarbeiter-Rings im oberbayerischen Raum wegen organisierter Schwarzarbeit zu langen Freiheitsstrafen und hohen Geldstrafen verurteilte. Die gemeinsame Ermittlungsgruppe der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Rosenheim und der Steuerfahndungsstelle München deckte einen Schaden von rund neun Millionen Euro für Sozialkassen und Steuerbehörden auf. Der Hauptverantwortliche, ein 67-jähriger bosnisch-herzegowinischer Bauunternehmer, gründete über neun Jahre fünf Baufirmen, in denen er Löhne nur zur Hälfte offiziell abrechnete und den Rest bar auszahlte. Zur Verschleierung ließ er Firmen pleitegehen und kaufte gefälschte Rechnungen. Das Landgericht München I verurteilte den Haupttäter zu fünf Jahren Haft. Zwei Strohmänner erhielten ebenfalls Freiheitsstrafen: ein 75-jähriger Kroate zu einem Jahr und zehn Monaten sowie 300 Tagessätzen von je 15 Euro, und ein 29-jähriger Bosnier zu zwei Jahren und 660 Tagessätzen von je 60 Euro. Diese Urteile sind rechtskräftig. Der Betreiber der Berliner Scheinrechnungsgesellschaft wurde zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.