Am 24.10.2025 wurde eine 53-jährige Frau bei der Einreise nach Deutschland mit nicht angemeldetem Goldschmuck im Wert von circa 29.000 Euro kontrolliert. Da sie keine Verzollungsnachweise vorlegen konnte, leitete das Hauptzollamt Rosenheim ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein, wobei die fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von etwa 6.400 Euro vor Ort beglichen wurden.
Am 24.10.2025 wurde eine 53-jährige Frau bei der Einreise nach Deutschland mit nicht angemeldetem Goldschmuck im Wert von circa 29.000 Euro kontrolliert. Da sie keine Verzollungsnachweise vorlegen konnte, leitete das Hauptzollamt Rosenheim ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein, wobei die fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von etwa 6.400 Euro vor Ort beglichen wurden.