Am 15.12.2014 hat das Münchner Verwaltungsgericht dem wegen Körperverletzung verurteilten Ex-Polizeichef von Rosenheim seinen Beamtenstatus aberkannt. Der 53-Jährige war bei einem Einsatz auf dem Rosenheimer Herbstfest 2011 mit erheblicher Brutalität vorgegangen. Er hatte den Kopf eines gefesselten 15-Jährigen auf der Wache mindestens zweimal gegen die Wand gestoßen und ihm eine Ohrfeige verpasst. Der Jugendliche erlitt eine stark blutende Platzwunde an der Lippe und mehrere Zähne wurden geschädigt. 2012 verurteilte das Landgericht Traunstein den Beamten wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Anwalt des Beschuldigten erwägt Berufung.
Am 15.12.2014 hat das Münchner Verwaltungsgericht dem wegen Körperverletzung verurteilten Ex-Polizeichef von Rosenheim seinen Beamtenstatus aberkannt. Der 53-Jährige war bei einem Einsatz auf dem Rosenheimer Herbstfest 2011 mit erheblicher Brutalität vorgegangen. Er hatte den Kopf eines gefesselten 15-Jährigen auf der Wache mindestens zweimal gegen die Wand gestoßen und ihm eine Ohrfeige verpasst. Der Jugendliche erlitt eine stark blutende Platzwunde an der Lippe und mehrere Zähne wurden geschädigt. 2012 verurteilte das Landgericht Traunstein den Beamten wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Anwalt des Beschuldigten erwägt Berufung.