Ermittlungen gegen AfD-Bürgermeisterkandidat Maurer
Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat die Ermittlungen gegen drei Personen aus der linken Szene eingestellt, denen ein Übergriff auf den AfD-Bürgermeisterkandidaten Michael Maurer vorgeworfen worden war. Das Verfahren wurde nach Paragraph 170 Absatz 2 StPO eingestellt, da kein hinreichender Tatverdacht vorliegt; die Daten der Beschuldigten wurden wegen erwiesener Unschuld gesperrt. Am selben Tag leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Maurer ein, da nach den gewonnenen Erkenntnissen ein Anfangsverdacht einer verfolgbaren Straftat besteht. Hintergrund ist das Geschehen am 01.03.2026 in Rosenheim an einem AfD-Wahlkampfstand: Maurer behauptete zunächst, bei einem Handgemenge Tritte erhalten zu haben und am Boden liegend von einer jungen Frau und einem jungen Mann getreten worden zu sein. Videoaufnahmen zeigten jedoch, dass es zu einem Gerangel um ein Banner des Offenen Antifaschistischen Plenums Rosenheim kam und Maurer ohne fremdes Zutun aufs Kopfsteinpflaster stürzte. Sein Parteifreund Andreas Winhart hatte das Banner an sich genommen und die Nachricht von einem Angriff 'ortsbekannter Linksextremisten' verbreitet. Die Prüfung des Videos ergab keine inhaltliche Manipulation, lediglich eine Verpixelung; zwei unbeteiligte Zeuginnen bestätigten den Ablauf. Wegen der Wegnahme des Banners wird nicht ermittelt, da keine dauerhafte Aneignungsabsicht bestand. #Extremismus #Koerperverletzung
Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat die Ermittlungen gegen drei Personen aus der linken Szene eingestellt, denen ein Übergriff auf den AfD-Bürgermeisterkandidaten Michael Maurer vorgeworfen worden war. Das Verfahren wurde nach Paragraph 170 Absatz 2 StPO eingestellt, da kein hinreichender Tatverdacht vorliegt; die Daten der Beschuldigten wurden wegen erwiesener Unschuld gesperrt. Am selben Tag leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Maurer ein, da nach den gewonnenen Erkenntnissen ein Anfangsverdacht einer verfolgbaren Straftat besteht. Hintergrund ist das Geschehen am 01.03.2026 in Rosenheim an einem AfD-Wahlkampfstand: Maurer behauptete zunächst, bei einem Handgemenge Tritte erhalten zu haben und am Boden liegend von einer jungen Frau und einem jungen Mann getreten worden zu sein. Videoaufnahmen zeigten jedoch, dass es zu einem Gerangel um ein Banner des Offenen Antifaschistischen Plenums Rosenheim kam und Maurer ohne fremdes Zutun aufs Kopfsteinpflaster stürzte. Sein Parteifreund Andreas Winhart hatte das Banner an sich genommen und die Nachricht von einem Angriff 'ortsbekannter Linksextremisten' verbreitet. Die Prüfung des Videos ergab keine inhaltliche Manipulation, lediglich eine Verpixelung; zwei unbeteiligte Zeuginnen bestätigten den Ablauf. Wegen der Wegnahme des Banners wird nicht ermittelt, da keine dauerhafte Aneignungsabsicht bestand. #Extremismus #Koerperverletzung
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Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat die Ermittlungen gegen drei Personen aus der linken Szene eingestellt, denen ein Übergriff auf den AfD-Bürgermeisterkandidaten Michael Maurer vorgeworfen worden war. Das Verfahren wurde nach Paragraph 170 Absatz 2 StPO eingestellt, da kein hinreichender Tatverdacht vorliegt; die Daten der Beschuldigten wurden wegen erwiesener Unschuld gesperrt. Am selben Tag leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Maurer ein, da nach den gewonnenen Erkenntnissen ein Anfangsverdacht einer verfolgbaren Straftat besteht. Hintergrund ist das Geschehen am 01.03.2026 in Rosenheim an einem AfD-Wahlkampfstand: Maurer behauptete zunächst, bei einem Handgemenge Tritte erhalten zu haben und am Boden liegend von einer jungen Frau und einem jungen Mann getreten worden zu sein. Videoaufnahmen zeigten jedoch, dass es zu einem Gerangel um ein Banner des Offenen Antifaschistischen Plenums Rosenheim kam und Maurer ohne fremdes Zutun aufs Kopfsteinpflaster stürzte. Sein Parteifreund Andreas Winhart hatte das Banner an sich genommen und die Nachricht von einem Angriff 'ortsbekannter Linksextremisten' verbreitet. Die Prüfung des Videos ergab keine inhaltliche Manipulation, lediglich eine Verpixelung; zwei unbeteiligte Zeuginnen bestätigten den Ablauf. Wegen der Wegnahme des Banners wird nicht ermittelt, da keine dauerhafte Aneignungsabsicht bestand. #Extremismus #Koerperverletzung
Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat die Ermittlungen gegen drei Personen aus der linken Szene eingestellt, denen ein Übergriff auf den AfD-Bürgermeisterkandidaten Michael Maurer vorgeworfen worden war. Das Verfahren wurde nach Paragraph 170 Absatz 2 StPO eingestellt, da kein hinreichender Tatverdacht vorliegt; die Daten der Beschuldigten wurden wegen erwiesener Unschuld gesperrt. Am selben Tag leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Maurer ein, da nach den gewonnenen Erkenntnissen ein Anfangsverdacht einer verfolgbaren Straftat besteht. Hintergrund ist das Geschehen am 01.03.2026 in Rosenheim an einem AfD-Wahlkampfstand: Maurer behauptete zunächst, bei einem Handgemenge Tritte erhalten zu haben und am Boden liegend von einer jungen Frau und einem jungen Mann getreten worden zu sein. Videoaufnahmen zeigten jedoch, dass es zu einem Gerangel um ein Banner des Offenen Antifaschistischen Plenums Rosenheim kam und Maurer ohne fremdes Zutun aufs Kopfsteinpflaster stürzte. Sein Parteifreund Andreas Winhart hatte das Banner an sich genommen und die Nachricht von einem Angriff 'ortsbekannter Linksextremisten' verbreitet. Die Prüfung des Videos ergab keine inhaltliche Manipulation, lediglich eine Verpixelung; zwei unbeteiligte Zeuginnen bestätigten den Ablauf. Wegen der Wegnahme des Banners wird nicht ermittelt, da keine dauerhafte Aneignungsabsicht bestand. #Extremismus #Koerperverletzung
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