Am 24.10.2025 wurden Waren aus einem Drittland, einem Sondergebiet oder einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland verbracht, wobei die jeweiligen Freimengen nur gelten, wenn diese von den Reisenden mitgeführt werden, also mit demselben Transportmittel wie die Reisenden. Andere Regelungen gelten, wenn die Waren voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert werden.
Am 24.10.2025 wurden Waren aus einem Drittland, einem Sondergebiet oder einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland verbracht, wobei die jeweiligen Freimengen nur gelten, wenn diese von den Reisenden mitgeführt werden, also mit demselben Transportmittel wie die Reisenden. Andere Regelungen gelten, wenn die Waren voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert werden.