Am 08.05.2026 veröffentlichte das Hauptzollamt Regensburg einen Fall, der sich bereits im Februar 2026 ereignete. Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb kontrollierten am Grenzübergang Waldsassen einen Pkw eines 25-jährigen Münchners. Dabei wurden insgesamt 255 Potenztabletten sichergestellt, darunter 235 Tabletten des nicht zugelassenen Präparats 'Kamagra'. Der Fahrer gab an, einen Kiosk zu betreiben. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs fanden die Beamten im Kofferraum eine schwarze Plastiktüte mit den Tabletten. Der Fahrer erklärte, dass der Inhalt ihm gehöre und die Mitreisenden nichts davon wüssten. Die Menge überschritt die zulässige Reisefreimenge deutlich, sodass ein Weiterverkauf nicht ausgeschlossen werden konnte. Bei einer anschließenden Steueraufsichtskontrolle im Kiosk wurden weitere illegale Waren sichergestellt, darunter E-Zigaretten ohne deutsche Steuerzeichen, Wasserpfeifentabak ohne Steuerzeichen, E-Zigaretten mit synthetischen Cannabinoiden, Snus, Nikotinbeutel sowie Feuerwerkskörper der Kategorie F2.
Am 08.05.2026 veröffentlichte das Hauptzollamt Regensburg einen Fall, der sich bereits im Februar 2026 ereignete. Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb kontrollierten am Grenzübergang Waldsassen einen Pkw eines 25-jährigen Münchners. Dabei wurden insgesamt 255 Potenztabletten sichergestellt, darunter 235 Tabletten des nicht zugelassenen Präparats 'Kamagra'. Der Fahrer gab an, einen Kiosk zu betreiben. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs fanden die Beamten im Kofferraum eine schwarze Plastiktüte mit den Tabletten. Der Fahrer erklärte, dass der Inhalt ihm gehöre und die Mitreisenden nichts davon wüssten. Die Menge überschritt die zulässige Reisefreimenge deutlich, sodass ein Weiterverkauf nicht ausgeschlossen werden konnte. Bei einer anschließenden Steueraufsichtskontrolle im Kiosk wurden weitere illegale Waren sichergestellt, darunter E-Zigaretten ohne deutsche Steuerzeichen, Wasserpfeifentabak ohne Steuerzeichen, E-Zigaretten mit synthetischen Cannabinoiden, Snus, Nikotinbeutel sowie Feuerwerkskörper der Kategorie F2.