Zoll prüft Hotel- und Gaststättengewerbe
Am 20.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. 58 Zöllnerinnen und Zöllner überprüften mehrere Betriebe, befragten ca. 170 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen und leiteten in neun Fällen Geschäftsunterlagenprüfungen ein. Bei den Kontrollen wurden zahlreiche Auffälligkeiten festgestellt; in 25 Fällen ergaben sich Hinweise auf mögliche Verstöße, darunter 13 Verdachtsfälle auf Mindestlohnverstöße, zwei Verdachtsfälle auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), vier Verdachtsfälle im Bereich der Ausländerbeschäftigung und ein Fall von möglichem Leistungsmissbrauch. Die FKS leitete 4 Strafverfahren und 38 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Prüfungen umfassen einen Abgleich der erhobenen Arbeitnehmerdaten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie die Prüfung weiterer Geschäftsunterlagen. Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche zu den größten und beschäftigungsstärksten zählt und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt. Seit dem 01.01.2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde.
Am 20.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. 58 Zöllnerinnen und Zöllner überprüften mehrere Betriebe, befragten ca. 170 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen und leiteten in neun Fällen Geschäftsunterlagenprüfungen ein. Bei den Kontrollen wurden zahlreiche Auffälligkeiten festgestellt; in 25 Fällen ergaben sich Hinweise auf mögliche Verstöße, darunter 13 Verdachtsfälle auf Mindestlohnverstöße, zwei Verdachtsfälle auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), vier Verdachtsfälle im Bereich der Ausländerbeschäftigung und ein Fall von möglichem Leistungsmissbrauch. Die FKS leitete 4 Strafverfahren und 38 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Prüfungen umfassen einen Abgleich der erhobenen Arbeitnehmerdaten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie die Prüfung weiterer Geschäftsunterlagen. Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche zu den größten und beschäftigungsstärksten zählt und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt. Seit dem 01.01.2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde.
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