Am 13.05.2026 verurteilte das Amtsgericht Regensburg den Inhaber eines Kleintransportunternehmens aus Amberg zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro. Der Unternehmer hatte von Januar 2019 bis Februar 2024 in 96 Fällen Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte nicht ordnungsgemäß abgeführt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg hatte nach einem telefonischen Hinweis Ermittlungen aufgenommen. Dabei stellte sich heraus, dass Arbeitnehmer teilweise gar nicht oder mit zu niedrigen Löhnen angemeldet waren. Zudem deklarierte der Unternehmer Teile des Arbeitslohns als steuerfreie Reisekosten ohne Nachweise. Der entstandene Schaden beträgt rund 32.000 Euro. Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte für den Schaden aufkommen und die Verfahrenskosten tragen.
Am 13.05.2026 verurteilte das Amtsgericht Regensburg den Inhaber eines Kleintransportunternehmens aus Amberg zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro. Der Unternehmer hatte von Januar 2019 bis Februar 2024 in 96 Fällen Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte nicht ordnungsgemäß abgeführt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg hatte nach einem telefonischen Hinweis Ermittlungen aufgenommen. Dabei stellte sich heraus, dass Arbeitnehmer teilweise gar nicht oder mit zu niedrigen Löhnen angemeldet waren. Zudem deklarierte der Unternehmer Teile des Arbeitslohns als steuerfreie Reisekosten ohne Nachweise. Der entstandene Schaden beträgt rund 32.000 Euro. Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte für den Schaden aufkommen und die Verfahrenskosten tragen.