Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hof des Hauptzollamts Regensburg deckte im Landkreis Neustadt an der Waldnaab einen umfangreichen Fall von Schwarzarbeit, Mindestlohnverstößen und illegaler Beschäftigung in der Kosmetikbranche auf. Bereits 2022 kontrollierten Zöllner ein Nagel- und Kosmetikstudio einer in Vietnam geborenen staatenlosen Unternehmerin und stellten fest, dass sieben Beschäftigte nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhielten. Wegen der Mindestlohnunterschreitung von über 10.000 Euro verhängte die Ahndungsstelle ein Bußgeld von 14.000 Euro. Zudem machte die Unternehmerin falsche Angaben gegenüber der Ausländerbehörde, um zwei Beschäftigten Aufenthaltstitel zu erschleichen, wofür das Amtsgericht Weiden eine Geldstrafe von 1.800 Euro verhängte. Bei einer erneuten Kontrolle 2024 entdeckten die Zöllner ein weiteres, nicht gemeldetes Nagelstudio mit illegal beschäftigten vietnamesischen Staatsangehörigen ohne gültige Aufenthaltstitel. Die Auswertung ergab, dass die Unternehmerin zwischen 2021 und 2024 mehr als 50 Kosmetikerinnen und Kosmetiker ohne Sozialversicherungsanmeldung beschäftigte und so über 310.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen sparte. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Unternehmerin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten sowie einer Geldstrafe von 3.600 Euro. Die hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge muss sie samt Säumniszuschlägen nachzahlen. 24 illegal beschäftigte Kosmetikerinnen und Kosmetiker müssen sich wegen illegalen Aufenthalts strafrechtlich verantworten.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hof des Hauptzollamts Regensburg deckte im Landkreis Neustadt an der Waldnaab einen umfangreichen Fall von Schwarzarbeit, Mindestlohnverstößen und illegaler Beschäftigung in der Kosmetikbranche auf. Bereits 2022 kontrollierten Zöllner ein Nagel- und Kosmetikstudio einer in Vietnam geborenen staatenlosen Unternehmerin und stellten fest, dass sieben Beschäftigte nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhielten. Wegen der Mindestlohnunterschreitung von über 10.000 Euro verhängte die Ahndungsstelle ein Bußgeld von 14.000 Euro. Zudem machte die Unternehmerin falsche Angaben gegenüber der Ausländerbehörde, um zwei Beschäftigten Aufenthaltstitel zu erschleichen, wofür das Amtsgericht Weiden eine Geldstrafe von 1.800 Euro verhängte. Bei einer erneuten Kontrolle 2024 entdeckten die Zöllner ein weiteres, nicht gemeldetes Nagelstudio mit illegal beschäftigten vietnamesischen Staatsangehörigen ohne gültige Aufenthaltstitel. Die Auswertung ergab, dass die Unternehmerin zwischen 2021 und 2024 mehr als 50 Kosmetikerinnen und Kosmetiker ohne Sozialversicherungsanmeldung beschäftigte und so über 310.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen sparte. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Unternehmerin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten sowie einer Geldstrafe von 3.600 Euro. Die hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge muss sie samt Säumniszuschlägen nachzahlen. 24 illegal beschäftigte Kosmetikerinnen und Kosmetiker müssen sich wegen illegalen Aufenthalts strafrechtlich verantworten.