Am 16.12.2015 verurteilte das Landgericht Regensburg das Vorstandsmitglied der bayerischen NPD, Sascha Roßmüller, wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro. Ein Mitangeklagter erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Zwei weitere Angeklagte wurden ebenfalls wegen Beihilfe zu Geldstrafen verurteilt. Die Tat ereignete sich in der Nacht zum zweiten Weihnachtstag 2010 in Straubing, als mehrere Bandidos einen gezielten Angriff auf Mitglieder des Motorradclubs Gremium verübten, bei dem einige Rocker mit Messerstichen erheblich verletzt wurden. Roßmüller, der zum Tatzeitpunkt Kassierer der Bandidos war, wurde kurz nach der Attacke von der Polizei kontrolliert. Das Verfahren war zunächst eingestellt, nach einer Großrazzia im Herbst 2014 kam er in Untersuchungshaft. Seit März 2015 ist er wieder auf freiem Fuß.
Am 16.12.2015 verurteilte das Landgericht Regensburg das Vorstandsmitglied der bayerischen NPD, Sascha Roßmüller, wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro. Ein Mitangeklagter erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Zwei weitere Angeklagte wurden ebenfalls wegen Beihilfe zu Geldstrafen verurteilt. Die Tat ereignete sich in der Nacht zum zweiten Weihnachtstag 2010 in Straubing, als mehrere Bandidos einen gezielten Angriff auf Mitglieder des Motorradclubs Gremium verübten, bei dem einige Rocker mit Messerstichen erheblich verletzt wurden. Roßmüller, der zum Tatzeitpunkt Kassierer der Bandidos war, wurde kurz nach der Attacke von der Polizei kontrolliert. Das Verfahren war zunächst eingestellt, nach einer Großrazzia im Herbst 2014 kam er in Untersuchungshaft. Seit März 2015 ist er wieder auf freiem Fuß.