Am 10.09.2025 wurde der frühere Inhaber einer Regensburger Diskothek wegen Schwarzarbeit zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Das Gericht setzte 100 Tagessätze zu je 60 Euro fest. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg ergaben, dass die Arbeitnehmer der Diskothek erst im Januar 2023, rückwirkend ab November 2022, zur Sozialversicherung angemeldet wurden, obwohl die Diskothek deutlich früher eröffnet hatte. Mehrere Beschäftigte bestätigten in Vernehmungen, bereits vor den offiziellen Meldungen gearbeitet zu haben. Dadurch entstand ein Schaden in Höhe von 8.546 Euro an nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen, die der Verurteilte zusätzlich zu der Geldstrafe zu entrichten hat.
Am 10.09.2025 wurde der frühere Inhaber einer Regensburger Diskothek wegen Schwarzarbeit zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Das Gericht setzte 100 Tagessätze zu je 60 Euro fest. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg ergaben, dass die Arbeitnehmer der Diskothek erst im Januar 2023, rückwirkend ab November 2022, zur Sozialversicherung angemeldet wurden, obwohl die Diskothek deutlich früher eröffnet hatte. Mehrere Beschäftigte bestätigten in Vernehmungen, bereits vor den offiziellen Meldungen gearbeitet zu haben. Dadurch entstand ein Schaden in Höhe von 8.546 Euro an nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen, die der Verurteilte zusätzlich zu der Geldstrafe zu entrichten hat.