Geiselnahme im Jugendamt – Prozessauftakt
Am 19.09.2018 begann vor dem Ingolstädter Landgericht der Prozess gegen einen 29-jährigen Mann, der im November 2017 eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Pfaffenhofen als Geisel genommen hatte. Der Mann drang in das Büro der Behörde ein, bedrohte die Mitarbeiterin mit einem Taschenmesser und forderte die Änderung des Sorgerechts für seine damals eineinhalbjährige Tochter. Die Mitarbeiterin versuchte zweimal zu fliehen, wobei der Täter sie mit dem Messer an der Hand und am Hals verletzte. Nach fünfeinhalb Stunden willigte der Geiselnehmer ein, zwei vermeintliche Rettungskräfte hereinzulassen, die jedoch getarnte Polizisten waren. Diese überwältigten ihn mit einem Elektroschocker. Der 29-Jährige wurde anschließend in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Die Anklage lautet auf Geiselnahme und gefährliche Körperverletzung. Der Angeklagte räumte die Tat ein und begründete sie mit Wut auf das Jugendamt. Ein psychiatrisches Gutachten soll die Schuldfähigkeit klären. Das Urteil ist für den 12. Oktober 2018 vorgesehen. #Geiselnahme
Am 19.09.2018 begann vor dem Ingolstädter Landgericht der Prozess gegen einen 29-jährigen Mann, der im November 2017 eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Pfaffenhofen als Geisel genommen hatte. Der Mann drang in das Büro der Behörde ein, bedrohte die Mitarbeiterin mit einem Taschenmesser und forderte die Änderung des Sorgerechts für seine damals eineinhalbjährige Tochter. Die Mitarbeiterin versuchte zweimal zu fliehen, wobei der Täter sie mit dem Messer an der Hand und am Hals verletzte. Nach fünfeinhalb Stunden willigte der Geiselnehmer ein, zwei vermeintliche Rettungskräfte hereinzulassen, die jedoch getarnte Polizisten waren. Diese überwältigten ihn mit einem Elektroschocker. Der 29-Jährige wurde anschließend in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Die Anklage lautet auf Geiselnahme und gefährliche Körperverletzung. Der Angeklagte räumte die Tat ein und begründete sie mit Wut auf das Jugendamt. Ein psychiatrisches Gutachten soll die Schuldfähigkeit klären. Das Urteil ist für den 12. Oktober 2018 vorgesehen. #Geiselnahme
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