Gina-Lisa Lohfink wegen Trunkenheit am Steuer vor Gericht
Am 10.06.2008 muss sich Gina-Lisa Lohfink, eine Kandidatin der ProSieben-Show "Germany's Next Topmodel", wegen Trunkenheit am Steuer vor dem Amtsgericht Nürnberg verantworten. Die 21-Jährige soll im Oktober 2007 mit 1,68 Promille und ohne Führerschein Auto gefahren sein. Eine Polizeistreife hatte sie auf einem Parkplatz in Nürnberg auf dem Beifahrersitz eines Mietwagens angetroffen. Eine 17-jährige Mitfahrerin hatte zunächst ausgesagt, Gina-Lisa habe am Steuer gesessen und sei vor der Kontrolle schnell auf den Beifahrersitz gewechselt. Vor Gericht bestritt die 21-Jährige dies und behauptete, eine Zufallsbekannte aus einer Diskothek habe sie gefahren. Die 17-Jährige widerrief ihre ursprüngliche Aussage und gab an, von der Polizei gedrängt worden zu sein. Der Staatsanwalt ließ die Zeugin wegen Verdachts der Falschaussage vorläufig festnehmen; sie ist inzwischen wieder auf freiem Fuß. Gina-Lisa hatte einen Strafbefehl über 1.800 Euro erhalten, gegen den sie Einspruch einlegte. Die Verhandlung wird fortgesetzt.
Am 10.06.2008 muss sich Gina-Lisa Lohfink, eine Kandidatin der ProSieben-Show "Germany's Next Topmodel", wegen Trunkenheit am Steuer vor dem Amtsgericht Nürnberg verantworten. Die 21-Jährige soll im Oktober 2007 mit 1,68 Promille und ohne Führerschein Auto gefahren sein. Eine Polizeistreife hatte sie auf einem Parkplatz in Nürnberg auf dem Beifahrersitz eines Mietwagens angetroffen. Eine 17-jährige Mitfahrerin hatte zunächst ausgesagt, Gina-Lisa habe am Steuer gesessen und sei vor der Kontrolle schnell auf den Beifahrersitz gewechselt. Vor Gericht bestritt die 21-Jährige dies und behauptete, eine Zufallsbekannte aus einer Diskothek habe sie gefahren. Die 17-Jährige widerrief ihre ursprüngliche Aussage und gab an, von der Polizei gedrängt worden zu sein. Der Staatsanwalt ließ die Zeugin wegen Verdachts der Falschaussage vorläufig festnehmen; sie ist inzwischen wieder auf freiem Fuß. Gina-Lisa hatte einen Strafbefehl über 1.800 Euro erhalten, gegen den sie Einspruch einlegte. Die Verhandlung wird fortgesetzt.
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