Zoll kontrolliert grenzüberschreitenden Verkehr
Am 05.09.2025 führten Kräfte des Hauptzollamts Lörrach gemeinsam mit der Landespolizei, der Bundespolizei und französischen Partnerbehörden an einer Kontrollstelle an der L 98 in Höhe des Neurieder Baggersees Kuhgrün Kontrollen des grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehrs aus Richtung Frankreich durch. Zwei polenreisende Männer mussten aufgrund einer deutlichen Überladung ihres Fahrzeugs von der Landespolizei die Weiterfahrt untersagen. Vier Männer mit ukrainischer, türkischer, usbekischer und albanischer Staatsangehörigkeit konnten keine Aufenthaltstitel vorweisen; die Bundespolizei leitete gegen jeden ein Ermittlungsverfahren ein. Ein Autofahrer wurde wegen des unerlaubten Führens eines Schlagrings angezeigt (Verstoß gegen das Waffengesetz). Ein polnischer Autotransporter mit fünf nicht zollrechtlich angemeldeten Fahrzeugen aus der Schweiz führte zur Erhebung von Einfuhrabgaben und einem Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Fahrer. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach führte zunächst keine verfahrensrelevanten Feststellungen an der Kontrollstelle durch, setzte die Prüfungen jedoch in der Gastronomie im Raum Kehl fort. In einem Restaurant wurden zwei nicht sozialversicherungspflichtig angemeldete Beschäftigte angetroffen, gegen deren Arbeitgeber ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen fehlender Sofortmeldung eingeleitet wurde. In einer weiteren Gaststätte wurde eine gambische Beschäftigte ohne deutschen Aufenthaltstitel angetroffen. Gegen sie wird wegen des Verdachts auf unerlaubten Aufenthalt und unerlaubter Arbeitsaufnahme ermittelt, gegen ihren Arbeitgeber wegen Beihilfe und unerlaubter Ausländerbeschäftigung.
Am 05.09.2025 führten Kräfte des Hauptzollamts Lörrach gemeinsam mit der Landespolizei, der Bundespolizei und französischen Partnerbehörden an einer Kontrollstelle an der L 98 in Höhe des Neurieder Baggersees Kuhgrün Kontrollen des grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehrs aus Richtung Frankreich durch. Zwei polenreisende Männer mussten aufgrund einer deutlichen Überladung ihres Fahrzeugs von der Landespolizei die Weiterfahrt untersagen. Vier Männer mit ukrainischer, türkischer, usbekischer und albanischer Staatsangehörigkeit konnten keine Aufenthaltstitel vorweisen; die Bundespolizei leitete gegen jeden ein Ermittlungsverfahren ein. Ein Autofahrer wurde wegen des unerlaubten Führens eines Schlagrings angezeigt (Verstoß gegen das Waffengesetz). Ein polnischer Autotransporter mit fünf nicht zollrechtlich angemeldeten Fahrzeugen aus der Schweiz führte zur Erhebung von Einfuhrabgaben und einem Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Fahrer. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach führte zunächst keine verfahrensrelevanten Feststellungen an der Kontrollstelle durch, setzte die Prüfungen jedoch in der Gastronomie im Raum Kehl fort. In einem Restaurant wurden zwei nicht sozialversicherungspflichtig angemeldete Beschäftigte angetroffen, gegen deren Arbeitgeber ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen fehlender Sofortmeldung eingeleitet wurde. In einer weiteren Gaststätte wurde eine gambische Beschäftigte ohne deutschen Aufenthaltstitel angetroffen. Gegen sie wird wegen des Verdachts auf unerlaubten Aufenthalt und unerlaubter Arbeitsaufnahme ermittelt, gegen ihren Arbeitgeber wegen Beihilfe und unerlaubter Ausländerbeschäftigung.
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