Am 16.12.2012 gegen Abend kam es in einem Neu-Ulmer Gewerbegebiet zu einer Schießerei, bei der ein 31-jähriger Mann aus dem Alb-Donau-Kreis getötet und ein 41-Jähriger schwer verletzt wurde. Die Tat ereignete sich im Rahmen einer geplanten Aussprache zwischen dem Betreiber eines Erotikparks und Mitgliedern einer Rockergruppierung. Der 23-jährige Schütze feuerte mehrere Schüsse auf die beiden Begleiter des Erotikparkbetreibers ab, nachdem es zu einer Rangelei gekommen war. Das Landgericht Memmingen verurteilte den 23-Jährigen zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Ein 28-jähriger Mitangeklagter, der das Fluchtauto bereitstellte, erhielt ein Jahr Haft wegen versuchter Strafvereitelung. Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen.
Am 16.12.2012 gegen Abend kam es in einem Neu-Ulmer Gewerbegebiet zu einer Schießerei, bei der ein 31-jähriger Mann aus dem Alb-Donau-Kreis getötet und ein 41-Jähriger schwer verletzt wurde. Die Tat ereignete sich im Rahmen einer geplanten Aussprache zwischen dem Betreiber eines Erotikparks und Mitgliedern einer Rockergruppierung. Der 23-jährige Schütze feuerte mehrere Schüsse auf die beiden Begleiter des Erotikparkbetreibers ab, nachdem es zu einer Rangelei gekommen war. Das Landgericht Memmingen verurteilte den 23-Jährigen zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Ein 28-jähriger Mitangeklagter, der das Fluchtauto bereitstellte, erhielt ein Jahr Haft wegen versuchter Strafvereitelung. Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen.