Am 13.05.2026 verurteilte das Landgericht München I den Angeklagten N. T. wegen banden- und gewerbsmäßiger Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten. Zudem wurde die Einziehung von Vermögenswerten in Höhe von rund 4,4 Millionen Euro angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Verurteilte war in ein internationales Firmennetzwerk eingebunden, das Gelder aus einem Lastschriftbetrug in Millionenhöhe in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleusen sollte. Im Oktober 2023 waren rund 10 Millionen Euro abgeflossen, teilweise auf deutsche Konten. Der Täter wurde im Juli 2025 in Slowenien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Die FIU hatte die Zahlungsströme analysiert und Sofortmaßnahmen zur Sicherung von rund 2,48 Millionen Euro veranlasst. Die Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte dauern. #Wirtschaftskriminalität
Am 13.05.2026 verurteilte das Landgericht München I den Angeklagten N. T. wegen banden- und gewerbsmäßiger Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten. Zudem wurde die Einziehung von Vermögenswerten in Höhe von rund 4,4 Millionen Euro angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Verurteilte war in ein internationales Firmennetzwerk eingebunden, das Gelder aus einem Lastschriftbetrug in Millionenhöhe in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleusen sollte. Im Oktober 2023 waren rund 10 Millionen Euro abgeflossen, teilweise auf deutsche Konten. Der Täter wurde im Juli 2025 in Slowenien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Die FIU hatte die Zahlungsströme analysiert und Sofortmaßnahmen zur Sicherung von rund 2,48 Millionen Euro veranlasst. Die Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte dauern. #Wirtschaftskriminalität