Am 12.03.2026 wurden im Raum Pforzheim insgesamt zehn Objekte im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und des Zollfahndungsamts Stuttgart wegen gemeinschaftlicher Geldwäsche im besonders schweren Fall durchsucht. Dabei wurden Beweismittel und Bargeld in Höhe von rund 220.000 Euro sichergestellt. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Stuttgart erließ auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Haftbefehle gegen die beiden Hauptbeschuldigten, einen deutschen und einen türkischen Staatsangehörigen. Die Haftbefehle wurden am selben Tag eröffnet und vollzogen. Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit einer Ausreisekontrolle der Zollbehörden am Stuttgarter Flughafen am 07.02.2026, bei der bei 29 Personen mit Bezug zu einer Fußballmannschaft rund 215.000 Euro Bargeld (zwischen 4.000 und 9.900 Euro pro Person) sichergestellt wurden, das mutmaßlich in die Türkei ausgeführt werden sollte. Bereits am 07.02.2026 erfolgten erste Durchsuchungen von Geschäftsräumen zweier Firmen und Wohnräumen zweier Beschuldigter im Raum Pforzheim. Die Ermittlungen ergaben den Verdacht, dass die beiden Hauptbeschuldigten sich seit 2022 mit weiteren Beschuldigten edelmetallhaltige Stoffe im Wert von mehreren Millionen Euro aus Straftaten verschafften und diese verarbeiteten. Die gewonnenen Edelmetalle sollen die Beschuldigten im In- und Ausland abgesetzt und Bargeld aus den Verkäufen ins Ausland verbracht haben. Die Ermittlungen dauern. #Wirtschaftskriminalität
Am 12.03.2026 wurden im Raum Pforzheim insgesamt zehn Objekte im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und des Zollfahndungsamts Stuttgart wegen gemeinschaftlicher Geldwäsche im besonders schweren Fall durchsucht. Dabei wurden Beweismittel und Bargeld in Höhe von rund 220.000 Euro sichergestellt. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Stuttgart erließ auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Haftbefehle gegen die beiden Hauptbeschuldigten, einen deutschen und einen türkischen Staatsangehörigen. Die Haftbefehle wurden am selben Tag eröffnet und vollzogen. Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit einer Ausreisekontrolle der Zollbehörden am Stuttgarter Flughafen am 07.02.2026, bei der bei 29 Personen mit Bezug zu einer Fußballmannschaft rund 215.000 Euro Bargeld (zwischen 4.000 und 9.900 Euro pro Person) sichergestellt wurden, das mutmaßlich in die Türkei ausgeführt werden sollte. Bereits am 07.02.2026 erfolgten erste Durchsuchungen von Geschäftsräumen zweier Firmen und Wohnräumen zweier Beschuldigter im Raum Pforzheim. Die Ermittlungen ergaben den Verdacht, dass die beiden Hauptbeschuldigten sich seit 2022 mit weiteren Beschuldigten edelmetallhaltige Stoffe im Wert von mehreren Millionen Euro aus Straftaten verschafften und diese verarbeiteten. Die gewonnenen Edelmetalle sollen die Beschuldigten im In- und Ausland abgesetzt und Bargeld aus den Verkäufen ins Ausland verbracht haben. Die Ermittlungen dauern. #Wirtschaftskriminalität