Drei junge Männer misshandeln Bekannten
Am 30.10.2024 begann vor dem Landgericht München I der Prozess gegen drei junge Männer (21, 22 und 17 Jahre alt), die Ende Januar einen Bekannten in einer Gartenlaube bei München qualvoll erniedrigt und bestohlen haben sollen. Die Staatsanwaltschaft legt den beiden Hauptangeklagten (21 und 22) gefährliche Körperverletzung und schweren Raub zur Last, allen drei Nötigung. Die beiden Älteren gestanden die Vorwürfe weitgehend und zeigten Reue, der 17-Jährige gab an, betrunken gewesen zu sein. Laut Anklage schlugen die Täter das Opfer mit Fäusten und einer Bierflasche, einer verletzte es mit einem Messer und drückte eine Zigarette auf seinem Arm aus. Sie drohten ihm mit dem Tod, beschmierten sein Gesicht, zwangen ihn, Urin zu trinken und mit gefesselten Händen zu tanzen. Einer filmte die Tat und ließ einen Gruppenanruf laufen. Anschließend führten sie das leicht bekleidete und barfüßige Opfer bei Kälte in den Wald, fesselten es auf einem Stuhl und ließen es mit verbundenen Augen zurück. Das Opfer konnte sich befreien, zur Autobahn laufen und die Polizei rufen. Einer der Angeklagten suchte später nach dem Opfer und meldete sich bei der Polizei.
Am 30.10.2024 begann vor dem Landgericht München I der Prozess gegen drei junge Männer (21, 22 und 17 Jahre alt), die Ende Januar einen Bekannten in einer Gartenlaube bei München qualvoll erniedrigt und bestohlen haben sollen. Die Staatsanwaltschaft legt den beiden Hauptangeklagten (21 und 22) gefährliche Körperverletzung und schweren Raub zur Last, allen drei Nötigung. Die beiden Älteren gestanden die Vorwürfe weitgehend und zeigten Reue, der 17-Jährige gab an, betrunken gewesen zu sein. Laut Anklage schlugen die Täter das Opfer mit Fäusten und einer Bierflasche, einer verletzte es mit einem Messer und drückte eine Zigarette auf seinem Arm aus. Sie drohten ihm mit dem Tod, beschmierten sein Gesicht, zwangen ihn, Urin zu trinken und mit gefesselten Händen zu tanzen. Einer filmte die Tat und ließ einen Gruppenanruf laufen. Anschließend führten sie das leicht bekleidete und barfüßige Opfer bei Kälte in den Wald, fesselten es auf einem Stuhl und ließen es mit verbundenen Augen zurück. Das Opfer konnte sich befreien, zur Autobahn laufen und die Polizei rufen. Einer der Angeklagten suchte später nach dem Opfer und meldete sich bei der Polizei.
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