26-Jährige zeigt Hitlergruß und greift Polizei an
Am 27.07.2026 gegen 23:15 Uhr kam es am Hauptbahnhof München zu einer lautstarken Auseinandersetzung zwischen einer 26-jährigen Deutschen und einem 42-jährigen Rumänen. Als eine Streife der Bundespolizei die beiden kontrollieren wollte, zeigte die Frau den Hitlergruß und versuchte, die Einsatzkräfte anzugreifen. Die Beamten konnten den Schlägen ausweichen. Bei der Festnahme stellte sich der 42-Jährige schützend vor die Frau, um die Festnahme zu verhindern. Beide wurden festgenommen und zur Dienststelle in der Denisstraße gebracht. Die 26-Jährige leistete weiterhin Widerstand und biss einer Beamtin ins Bein, die jedoch unverletzt blieb. Freiwillige Atemalkoholtests ergaben bei der Frau 1,43 Promille, beim Mann 2,26 Promille. Die Staatsanwaltschaft München I ordnete Blutentnahmen und die Vorführung beim Haftrichter an. Die Bundespolizei ermittelt gegen die 26-Jährige wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Körperverletzung, tätlichen Angriffs und Widerstands. Der 42-Jährige muss sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. #Extremismus #Koerperverletzung
Am 27.07.2026 gegen 23:15 Uhr kam es am Hauptbahnhof München zu einer lautstarken Auseinandersetzung zwischen einer 26-jährigen Deutschen und einem 42-jährigen Rumänen. Als eine Streife der Bundespolizei die beiden kontrollieren wollte, zeigte die Frau den Hitlergruß und versuchte, die Einsatzkräfte anzugreifen. Die Beamten konnten den Schlägen ausweichen. Bei der Festnahme stellte sich der 42-Jährige schützend vor die Frau, um die Festnahme zu verhindern. Beide wurden festgenommen und zur Dienststelle in der Denisstraße gebracht. Die 26-Jährige leistete weiterhin Widerstand und biss einer Beamtin ins Bein, die jedoch unverletzt blieb. Freiwillige Atemalkoholtests ergaben bei der Frau 1,43 Promille, beim Mann 2,26 Promille. Die Staatsanwaltschaft München I ordnete Blutentnahmen und die Vorführung beim Haftrichter an. Die Bundespolizei ermittelt gegen die 26-Jährige wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Körperverletzung, tätlichen Angriffs und Widerstands. Der 42-Jährige muss sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. #Extremismus #Koerperverletzung
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