Das Landgericht München I hat einen 25-jährigen Mann wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt. Er hatte seine Stiefmutter im Juni 2025 nach einem Streit mit über sechzig Messerstichen getötet. Die 11. Große Strafkammer wertete die Tat nicht als Mord, da die Frau nicht arglos war und der Angeklagte nicht heimtückisch handelte. Der Mann hatte ein Geständnis abgelegt und angegeben, in Trance gehandelt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Landgericht München I hat einen 25-jährigen Mann wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt. Er hatte seine Stiefmutter im Juni 2025 nach einem Streit mit über sechzig Messerstichen getötet. Die 11. Große Strafkammer wertete die Tat nicht als Mord, da die Frau nicht arglos war und der Angeklagte nicht heimtückisch handelte. Der Mann hatte ein Geständnis abgelegt und angegeben, in Trance gehandelt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.