Am 24.08.2026 gegen 14:00 Uhr stellten Beamte der Polizei Marktoberdorf eine Hundehalterin mit zwei frei laufenden Hunden auf einem Spielplatz an der Buchel fest. Die Grünanlagensatzung der Stadt Marktoberdorf verbietet das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen, an Spielgeräten und auf angrenzenden Sportflächen. Im Bereich der Buchel müssen Hunde außerdem an einer reiß- und bissfesten, höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden. Zudem hatte die Hundehalterin für beide Hunde bislang keine Hundesteuer entrichtet. Die Polizei ermittelt nun wegen Verstößen gegen die Grünanlagensatzung und die Hundesteuersatzung gegen die Hundehalterin.
Am 24.08.2026 gegen 14:00 Uhr stellten Beamte der Polizei Marktoberdorf eine Hundehalterin mit zwei frei laufenden Hunden auf einem Spielplatz an der Buchel fest. Die Grünanlagensatzung der Stadt Marktoberdorf verbietet das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen, an Spielgeräten und auf angrenzenden Sportflächen. Im Bereich der Buchel müssen Hunde außerdem an einer reiß- und bissfesten, höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden. Zudem hatte die Hundehalterin für beide Hunde bislang keine Hundesteuer entrichtet. Die Polizei ermittelt nun wegen Verstößen gegen die Grünanlagensatzung und die Hundesteuersatzung gegen die Hundehalterin.
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