Zoll bekämpft Schwarzarbeit auf Baustellen
Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Mehr als 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner aller Hauptzollämter waren auf Baustellen im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. 79 eingesetzte Beschäftigte des Hauptzollamts Landshut befragten insgesamt über 278 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten zahlreiche Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. Bei 41 Sachverhalten schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Bereits vor Ort leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner drei Strafverfahren und zehn Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, unter anderem wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz, weil Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltserlaubnisse entweder fehlten oder unrichtig waren.
Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Mehr als 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner aller Hauptzollämter waren auf Baustellen im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. 79 eingesetzte Beschäftigte des Hauptzollamts Landshut befragten insgesamt über 278 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten zahlreiche Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. Bei 41 Sachverhalten schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Bereits vor Ort leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner drei Strafverfahren und zehn Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, unter anderem wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz, weil Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltserlaubnisse entweder fehlten oder unrichtig waren.
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