Heilerziehungspfleger wegen Kinderpornografie in Haft
Am 12.03.2026 teilten die Zentralstelle Cybercrime und die oberfränkische Polizei mit, dass ein 33-jähriger Heilerziehungspfleger in Untersuchungshaft sitzt. Dem Mann wird vorgeworfen, kinderpornografische Bilder und Videos angefertigt zu haben. Die Ermittlungen begannen nach einem Hinweis aus den USA durch das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC), wonach zahlreiche Videos mit kinderpornografischen Inhalten auf eine Cloud hochgeladen wurden. Daraus ergab sich ein Anfangsverdacht gegen den 33-Jährigen. Bei Durchsuchungen in mehreren Objekten in den Landkreisen Kulmbach und Hof in Oberfranken wurden elektronische Speichergeräte sichergestellt. Er soll dabei die Hilfsbedürftigkeit der von ihm betreuten Personen ausgenutzt haben, indem er die Kinder und Jugendlichen zum Teil entkleidet und mit seinen Fingern den Intimbereich berührt haben soll. Basierend auf den neuen Erkenntnissen erließ der Ermittlungsrichter auf Antrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern einen Haftbefehl. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Am 12.03.2026 teilten die Zentralstelle Cybercrime und die oberfränkische Polizei mit, dass ein 33-jähriger Heilerziehungspfleger in Untersuchungshaft sitzt. Dem Mann wird vorgeworfen, kinderpornografische Bilder und Videos angefertigt zu haben. Die Ermittlungen begannen nach einem Hinweis aus den USA durch das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC), wonach zahlreiche Videos mit kinderpornografischen Inhalten auf eine Cloud hochgeladen wurden. Daraus ergab sich ein Anfangsverdacht gegen den 33-Jährigen. Bei Durchsuchungen in mehreren Objekten in den Landkreisen Kulmbach und Hof in Oberfranken wurden elektronische Speichergeräte sichergestellt. Er soll dabei die Hilfsbedürftigkeit der von ihm betreuten Personen ausgenutzt haben, indem er die Kinder und Jugendlichen zum Teil entkleidet und mit seinen Fingern den Intimbereich berührt haben soll. Basierend auf den neuen Erkenntnissen erließ der Ermittlungsrichter auf Antrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern einen Haftbefehl. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
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