Wende vor Gericht
Im Juli 2022 erschoss ein Jäger in Unterfranken einen frei laufenden Hund ohne triftigen Grund. Das Landgericht Bamberg verurteilte den Jäger zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung wegen quälerischer Misshandlung und Tötung von Wirbeltieren sowie Sachbeschädigung. Der Angeklagte hatte das Tier auf einer Mainwiese erschossen, nachdem die österreichischen Besitzer des Hundes bei Knetzgau eine Pause eingelegt hatten. Bereits im März 2020 soll der Schütze Reiterinnen gedroht haben, sowohl ihre Pferde als auch ihre Hunde zu erschießen.
Im Juli 2022 erschoss ein Jäger in Unterfranken einen frei laufenden Hund ohne triftigen Grund. Das Landgericht Bamberg verurteilte den Jäger zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung wegen quälerischer Misshandlung und Tötung von Wirbeltieren sowie Sachbeschädigung. Der Angeklagte hatte das Tier auf einer Mainwiese erschossen, nachdem die österreichischen Besitzer des Hundes bei Knetzgau eine Pause eingelegt hatten. Bereits im März 2020 soll der Schütze Reiterinnen gedroht haben, sowohl ihre Pferde als auch ihre Hunde zu erschießen.
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