Am 03.07.2012 verurteilte das Landgericht Kempten einen 36-jährigen Mann zu sieben Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung mit Freiheitsberaubung, versuchter Nötigung und Urkundenfälschung. Ende August 2011 hatte der Mann seine frühere Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Germaringen im Ostallgäu gefesselt und stundenlang gequält. Er versuchte, sie zu töten, indem er ihr den Schädel und das Genick brechen wollte und sie mit einem Handtuch zu ersticken versuchte. Die Frau überlebte, nachdem sie ihm aus Todesangst das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn versprochen hatte. Der Mann hatte zuvor mit gefälschter Unterschrift eine Lebensversicherung auf die Frau abgeschlossen, die ihm im Todesfall 500.000 Euro eingebracht hätte. Das Gericht wich vom Vorwurf des versuchten Mordes ab, da der Täter freiwillig von der Tat abgelassen habe.
Am 03.07.2012 verurteilte das Landgericht Kempten einen 36-jährigen Mann zu sieben Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung mit Freiheitsberaubung, versuchter Nötigung und Urkundenfälschung. Ende August 2011 hatte der Mann seine frühere Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Germaringen im Ostallgäu gefesselt und stundenlang gequält. Er versuchte, sie zu töten, indem er ihr den Schädel und das Genick brechen wollte und sie mit einem Handtuch zu ersticken versuchte. Die Frau überlebte, nachdem sie ihm aus Todesangst das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn versprochen hatte. Der Mann hatte zuvor mit gefälschter Unterschrift eine Lebensversicherung auf die Frau abgeschlossen, die ihm im Todesfall 500.000 Euro eingebracht hätte. Das Gericht wich vom Vorwurf des versuchten Mordes ab, da der Täter freiwillig von der Tat abgelassen habe.