Sextäter bleibt in Sicherungsverwahrung
Am 03.08.2012 ordnete das Landgericht Regensburg erneut die nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen 34-jährigen Mann an, der 1997 als 19-Jähriger eine Joggerin in Kelheim erwürgt und sich an dem Leichnam vergangen hatte. Der Vorsitzende Richter Carl Pfeiffer begründete die Entscheidung mit einer hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten. Der Mann leidet laut Gutachten unter sexuellem Sadismus. Nach Verbüßung seiner Jugendhöchststrafe von zehn Jahren war bereits 2008 Sicherungsverwahrung verhängt worden, die nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts neu verhandelt werden musste. Die Verteidigung kündigte Revision.
Am 03.08.2012 ordnete das Landgericht Regensburg erneut die nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen 34-jährigen Mann an, der 1997 als 19-Jähriger eine Joggerin in Kelheim erwürgt und sich an dem Leichnam vergangen hatte. Der Vorsitzende Richter Carl Pfeiffer begründete die Entscheidung mit einer hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten. Der Mann leidet laut Gutachten unter sexuellem Sadismus. Nach Verbüßung seiner Jugendhöchststrafe von zehn Jahren war bereits 2008 Sicherungsverwahrung verhängt worden, die nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts neu verhandelt werden musste. Die Verteidigung kündigte Revision.
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