Am 21.05.2024 wurde bekannt, dass Cathy Hummels wegen der Verwendung einer NS-Parole in einem Netz-Post keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten hat. Die Staatsanwaltschaft München I sah keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Am 21.05.2024 wurde bekannt, dass Cathy Hummels wegen der Verwendung einer NS-Parole in einem Netz-Post keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten hat. Die Staatsanwaltschaft München I sah keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.